Die Anwaltskanzlei

von Dr. Olgierd Łunarski

KANZLEI


Die Anwaltskanzlei von Dr. Olgierd Łunarski begann ihre Tätigkeit im Jahre 2007.

Die Kanzlei spezialisiert sich auf:   

  • Steuerrecht, darin Ausarbeitung von Stellungnahmen und Vertretung in Steuerverfahren und verwaltungsgerichtlichen Verfahren,
  • Gesellschaftsrecht, darin Gesellschaftsumwandlung, - bindung und -spaltung,
  • umfassende Dienstleistung bzgl. ausländischer Direktinvestitionen,
  • Arbeitsrecht,
  • Hochschulbildungsrecht,
  • Geltendmachung von Ansprüchen, darunter auf Entschädigung,
  • Verwaltungsrecht.


Anwaltsdienst wird auch in Englisch geleistet.

Klienten

Die meisten Dienste werden für folgende Klienten geleistet:



Nichtöffentliche Hochschulen, darunter für das größte Konsortium solcher Hochschulen in Polen.


Ausländische Anleger, darunter für internationale Unternehmen, meistens aus dem Flugsektor.


Polnische mittlere Unternehmen, vorwiegend Produktionsfirmen.

Dr. Olgierd Łunarski Rechtsanwalt

  • Mitglied der Bezirksrechtsbeistandskammer in Rzeszów (1996).
  • Doktor der Rechtswissenschaften - Fachgebiet: Finanzrecht - Doktorgrad erworben an der Fakultät für Recht und Verwaltung der Nicolaus Copernicus Universität in Toruń (2001), Dissertationsthema "Steuerzahlung".
  • Autor von mehreren Publikationen, darunter Steuergesetzkommentaren.
  • Vortragender von Bewerber-Schulungen organisiert von der Bezirksrechtsbeistandskammer in Rzeszów
  • Vizepräsident des Verwaltungsrats von MEN'SFIELD GmbH in Przeworsk.
  • Vertreter von dem Begründer der Universität für Informationstechnologien und Management in Rzeszów und der Hochschule für Management und Verwaltung in Zamość.
  • Mitglied des Aufsichtsrates Polnischer Hörfunk Rzeszów AG in den Jahren 2011 – 2014.

Die Kanzlei leistet Dienst in folgenden Fachgebieten:

Gesellschaftsbildung, bindung, umwandlung und auflösung,

30%

Steuerfallvertretungen /Beratung und Vertretung in Steuerverfahren,.

30%

Anfertigung von Verträgen, Gründungsverträgen, Gesellschafts-, Fonds- und Vereinsstatuten.

45%

Anfertigung von innerbetrieblichen Rechtsvorschriften, hauptsächlich im Bereich Arbeitsrecht.

60%

Anfertigung von Wirtschaftsvertragsentwürfen.

30%

Rechtsdienstleistung für Unternehmen und Hochschulen.

30%

Geltendmachung von Ansprüchen, darunter auf Entschädigung.

45%

Bedienung und Leitung im Namen unserer Klienten von den mit Direktinvestitionen verbundenen Projekten, darin Eigentumserwerb und Projektfinanzierung.

45%

Geschäfts- und Zivilverfahrensvertretungen.

60%